Statuten FDP Gerlafingen
Name und Sitz
Art. 1 Name und Sitz der Partei
1 Unter dem Namen „FDP.Die Liberalen Gerlafingen besteht mit Sitz in Gerlafingen ein Verein. Er gehört als Ortspartei der FDP.Die Liberalen Bezirk Wasseramt und der FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn an.
Ziel und Zweck
Art. 2 Ziel und Zweck
1 Die Partei bezweckt den Zusammenschluss der freiheitlich gesinnten Schweizerbürger der Gemeinde Gerlafingen und Umgebung zur Pflege des liberalen Gedankengutes und zur Behandlung der politischen, schulischen, wirtschaftlichen, sozialen, umweltbezogenen und kulturellen Fragen von Gemeinde, Kanton und Bund.
2 Sie bekennt sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms der solothurnischen Kantonalpartei und der FDP.Die Liberalen Schweiz.
3 Die FDP.Die Liberalen Gerlafingen fördert die politische Meinungs- und Willensbildung und stellt sich zur Aufgabe, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Teilnahme am politischen Leben in Gemeinde, Kanton und Bund heranzuziehen.
Mitgliedschaft
Art. 3 Mitgliedschaft
1 Die Mitgliedschaft wird durch den Beitritt zur FDP.Die Liberalen Gerlafingen erworben.
2 Mitglieder der FDP.Die Liberalen Gerlafingen können alle werden, die im Kanton Solothurn wohnhaft sind und sich zu den Zielen und Grundsätzen der Partei bekennen.
3 Die Aufnahme in die Partei erfolgt durch den Parteivorstand. Gegen einen abweisenden Beschluss steht das Rekursrecht an die Mitgliederversammlung zu.
Art. 4 Verlust der Mitgliedschaft
1 Die Mitgliedschaft erlischt:
› durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Parteivorstand;
› bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages während zwei Jahren nach jeweils erfolgter Mahnung;
› durch Ausschluss.
› 2 Der Ausschluss erfolgt durch den Parteivorstand. Gegen diesen Beschluss steht das Rekursrecht an die Mitgliederversammlung zu. Der Ausschluss erfolgt schriftlich.